.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Ahl-i Hadith (Aussprache gemäß Ursprung in Urdu),
Ahl-ul-Hadith bzw. Leute der Überlieferung sind eine islamische
Sekte in
Südasien. Entstanden ist diese Denkrichtung Mitte des 19.
Jh. n.Chr. aus der "Tariqa-yi Muhammadiya", die von den Lehren
des Schah Waliyullah Dihlawi (1703-1763) beeinflusst war.
Einige ihrer Anhänger suchten 1832 den
Jemen auf, wo sie mit
dem Gelehrten Muhammad b. Ali al-Schaukani in Kontakt kamen.
Auf seinen Lehren und denen von Ibn
Ibn Taimiyya und
Ibn
Hazm beruht das Gedankengut der
Ahl-i Hadith im Wesentlichen, weshalb sie oft mit den
Salafiten verglichen oder gleich gesetzt werden. Zu einer
systematischen Zusammenarbeit kam es aber erst nach 1924 n.Chr.,
davor bestritten viele führende Ahl-i Hadith jegliche Nähe zu den Wahhabiten.
Die Ahl-i-Hadith vertreten die Meinung, dass mehr oder
weniger jeder selbst über den
Heiligen Qur'an und die
Überlieferung zu einer
Rechtleitung finden kann und lehnen daher in der Theorie
die
Nachahmung [taqlid] auch in Detailfragen ab. In der Praxis
folgen sie aber genau so ihren eigenen
Rechtsgelehrten.
Die Ahl-i Hadith lehnen die
Rechtsschulen der
Sunniten und
Schiiten
ab. Auch lehnen sie viele Zeremonien der
Sufis
ab.
Die regionalen Schwerpunkte der Ahl-i Hadith waren zunächst
der Osten der Gangesebene sowie Delhi. Ab etwa 1860 kam der Punjab, besonders Amritsar, als weiterer Schwerpunkt hinzu. Die Ahl-i Hadith aus
dem Ostteil dieser Provinz flohen wie viele andere
Muslime 1947
nach
Pakistan, wo sich Faisalabad und Gujranwala zu neuen
Hochburgen entwickelten. Stark ist die Denkschule auch in der
Region Baltistan im Hindukusch vertreten. Die Ahl-i Hadith werden in
Pakistan oft mit den Deobandi
verwechselt, obwohl die Deobandi Verfechter der Rechtsschulen
und die Ahl-i Hadith Gegner der Rechtsschulen sind.
In den Zentren pakistanischer Immigration in Großbritannien
sind in den letzten Jahrzehnten einige Ahl-i Hadith-Gemeinden
entstanden, das Zentrum ihrer Organisation befindet sich in
Birmingham.
Als wichtige Vertreter gelten