.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Das Begraben ist der fünfte Ritus der
Leichnamsbehandlung eines Verstorbenen gilt zu den
kollektiven Verpflichtungen der
Muslime.
Ein Verstorbener erhält zunächst die ersten vier Riten der
Leichnamsbehandlung. Nachdem das
Ritualgebet für Verstorbene
verrichtet und der Verstorbene zu seinem
Grab geleitet wurde, wird er auf der rechten
Seite liegend, das Angesicht zur
Kaaba gerichtet, begraben.
Die Grabtiefe ist so zu wählen, dass keine Raubtiere an den Leichnam herankommen
können.
Die Beisetzung unter die Erde hängt unter anderem mit der
rituell
reinigenden Wirkung der Erde bzw. des
Lehms zusammen. Die Erdbestattung geht nach
islamischer
Vorstellung auf Kain
zurück und wurde dementsprechend zu allen Zeiten den
Menschen gelehrt und
von diesen praktiziert. Zu den
empfohlenen [mustahab]
Riten der Beisetzung gehört auch das
Talqiyn.
In Deutschland ist es nicht überall erlaubt, ohne Sarg beigesetzt zu werden,
so dass dann mit Sarg beigesetzt wird. Zuweilen wird der Leichnam dann im Sarg
in Richtung
Kaaba gerichtet und
zuweilen der ganze Sarg.
Eine
Seebestattung ist idealerweise zu vermeiden.