Betrachtungsexklusivität
  Betrachtungsexklusivität

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Betrachtungsexklusivität ist eine Maßnahme des Islam, um eheliche und familiäre Bindungen zu stärken.

Die Freude einer Betrachtung durch das andere Geschlecht wird als Gnade verstanden und die damit verbundenen Freuden mit dem Ehepartner sogar als Vorgeschmack des Paradieses [dschanna]. Daher unterliegt die Betrachtung des anderen Geschlechts gewissen Beschränkungen. Sie gelten spätestens ab dem Alter der religiösen Reife.

Jeder Muslim darf eine Person gleichen Geschlechts überall betrachten außer den sexuell relevanten Schambereich [aura]. Ausnahmeregelungen für ärztliche Untersuchungen sind im Bedarfsfall gegeben. Zudem darf ein Muslim Personen anderen Geschlechts, die Mahram-Verwandte sind ebenfall außerhalb des sexuell relevanten Schambereichs [aura] betrachten (z.B. ein Vater die eigene Tochter ohne Verhüllung [hidschab]). Personen anderen Geschlechtes  die nicht Mahram-Verwandte sind, dürfen nicht überall betrachtet werden.

Lediglich Ehepartner dürfen einander am gesamten Körper betrachten und sollen diesen Genuss auch als Gnade Gottes verstehen und ausleben. Diese Betrachtungsexklusivität zwischen Ehepartnern ist zudem ein Mittel zum Schutz und zur Stärkung der Ehe.

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