Brautgabe
Brautgabe [mahr], Morgengabe

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Die Brautgabe ist eine bestimmte Form einer Gabe anlässlich einer Heirat, wobei die Gabe vom Mann an die Frau übergeben wird. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zur Mitgift ist die entgegen gesetzte Richtung der Gabe.

Die Brautgabe im Islam ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben! In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Heiliger Qur'an 4:4). Dabei berücksichtigt die Frau die finanzielle Situation des Mannes. Selbst im Falle einer Scheidung  hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Heiliger Qur'an 2:229). In vielen Fällen wird sogar die Auszahlung der vollen Brautgabe nur für den Fall der Scheidung als zusätzlichen Schutz für die Frau vereinbart.

Die Brautgabe ist wichtiger Bestandteil der Heirat, selbst wenn es eine materiell unwesentliche Gabe ist, und wird auch im Ehevertrag festgeschrieben.

Es ist auch durchaus üblich, die Brautgabe in einen bei der Eheschließung auszuhändigenden [mu'adschal] und einen erst bedingt fälligen [muwadschal] Teil zu unterteilen, bei dem letzterer entweder auf Verlangen, nach Ablauf einer Frist oder z.B. bei einem bestimmten Anlass wie z.B. bei einer Scheidung seitens des Mannes auszuhändigen ist.

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