Fasten
  Fasten der Stillenden

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Beim Fasten [saum] einer Stillenden im Monat Ramadan sind besondere Regeln zu beachten.

Das Stillen an sich hebt die Verpflichtung einer Muslima zum Fasten [saum] nicht auf. Falls die Betroffene aber einen Schaden für Ihr Kind durch die möglicherweise geringere Milch befürchtet, und diese Furcht einen vernünftigen Ursprung hat, dann ist sie nicht zum Fasten [saum] verpflichtet. Die Entscheidung darüber fällt sie alleine. Sie muss die Tage allerdings nachholen und gleichzeitig muss sie die Fastenersatzleistung [fidya] erfüllen.

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