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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Fürsprecher
oder Fürbitter ist jemand, der von
ALLAH
das Recht zur
Fürsprache erhält.
Im
Thron-Vers wird darauf verwiesen, dass eine
Fürsprache bei
ALLAH
nur mit seiner Erlaubnis möglich ist.
Zu dem Personenkreis mit einem
umfassenden Recht zur
Fürsprache gehören zunächst die
Gesandten und
Imame
jeweils für ihre Gemeinden sowie die
Ahl-ul-Bait (a.). Der beste aller Fürsprecher ist
Prophet
Muhammad (s.), weshalb der Name
Al-Schafi zu
Muhammads (s.) Namen und Titeln gehört. Da ihm diese Befähigung von
ALLAH
erteilt worden ist, ist auch
Al-Muschafa einer von
Muhammads (s.) Namen und Titeln.
Im weiteren Sinn kann jeder
Mensch
in einem gewissen von
ALLAH
erlaubten Rahmen Fürsprecher sein, z.B. eine
Mutter
für ihr Kind, Kinder für ihre
Eltern, Hilfsbedürftige für
ihre Helfer usw.
Der
arabische Begriff "Al-Schafi‘" ist von der Wortwurzel "شفع"
(sch-f-a‘) abgeleitet, was "begleiten", "sich anschließen"
oder "für jemanden eintreten" bedeuten kann. In religiösen
oder spirituellen Kontexten bezieht sich "Schafi‘" auf
jemanden, der Fürsprache hält, also jemanden, der bei
ALLAH
oder in einem Gerichtsverfahren für eine andere Person
eintritt, um Hilfe, Vergebung oder eine positive Entscheidung
zu erbitten.
Es ist nicht
ALLAH,
der für seine Entscheidung einen Mittler in Form des
Fürsprechers bedarf, sondern
Gnade
ALLAHs,
um die zwischenmenschlichen Beziehungen zu stärken, selbst
über das Dahinscheiden hinaus, indem z.B. Kinder für ihre
Eltern
Bittgebete sprechen, was ebenfalls eine Form der
Fürsprache ist.