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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Grundbesitzersatzabgabe [charadsch] war eine Abgabe für
den Besitz von Grund und Boden, welche von den Nichtmuslimen
erhoben wurde.
Die Abgabe wird zwar nicht direkt aus dem
Heiligen Qur'an hergeleitet, hat aber ihre Basis in der
Verfahrensweise [sunna] der
Ahl-ul-Bait (a.).
Im Regierungsauftrag
Imam Alis (a.) an
Malik al-Aschtar wird ausführlich auf diese Steuer
eingegangen. Siehe dazu:
Nahdsch-ul-Balagha und dort
53. Anweisung – Regierungsauftrag an Malik al-Aschtar.
Es handelt sich um eine ergänzende Abgabe zur
Schutzsteuer [dschizya] für Nichtmuslime, die nur von
Grundbesitzern zu entrichten war. Während die Schutzsteuer nur für wehrfähige Männer zu zahlen
war, orientierte sich die
Grundbesitzersatzabgabe [charadsch] am Besitz von Grund und
Boden bzw. an dem daraus erwirtschafteten Ertrag.
Die nichtmuslimischen Grundbesitzer mussten einen bestimmten Teil der Ernte als Abgabe an den
Staat entrichten, außer wenn sie zum
Islam
übertraten und dann stattdessen die vergleichbare
Zakat
zu zahlen hatten.
Es ist nicht ganz klar, wann diese Form der Abgabe nicht
mehr erhoben wurde und ausgelaufen ist.