.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die
Pflichterbanteile sind die Teile des
Erbes
bzw. Nachlasses eines Erblassers, über die er nicht frei
verfügen kann und betragen i.d.R. zusammen 2/3 seines Erbes. Hat er für das
restliche Drittel keine Verfügung hinterlassen oder keine
durch das Drittel ausgleichbare Versäumnisse, so betreffen die
Regeln diesbezüglich das gesamte Erbe.
Die Aufteilung der Pflichterbanteile geht auf den
Heiligen Qur'an (4:12-15 und 175) zurück und beinhaltet
die genannten festen Bruchteile des Nachlasses (1/2, 1/4, 1/8,
2/3, 1/3), welche den 12 sogenannten "Leuten des
Pflichterbanteils" [ashab-ul-faraidh] zukommen Da die genaue
Kenntnis dieser festen Erbteile der bedeutsamste Teil des
Erbrechts war, wurde es als gesonderter Wissenschaftsbereich
ausgebaut unter der Bezeichnung "Ilm al-Fardaidh" (Lehre der
Pflichterbanteile).
Die Tatsache, dass ein Sohn in vielen Fällen
einen höheren Anteil am Erbe erhält als eine Tochter, wird von
manchen Nichtmuslimen als "Minderwertigkeit" der Frau im
Islam
missdeutet. Bei solch einer Betrachtung bleibt
unberücksichtigt, dass im islamischen Finanzsystem der Mann
allein für die Versorgung der gesamten Familie verantwortlich
ist, wohingegen die Frau ihr Eigentum allein für sich
verwenden kann. So erfüllt das Erbe im Fall der Tochter die
Funktion einer reinen Hinterlassenschaft für die Tochter. Im
Fall des Sohnes kommt zusätzlich ein "Versorgungsanteil"
hinzu.