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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die
Pilgerfahrt [hadsch] nach
Mekka ist
ein einmaliger Pflichtritus für jeden
Muslim, der imstande dazu ist. Sie gehört zu den
fünf Säulen des
Islam und zu den
Zweigen der Religion [furu'ad-din].
Die Zeit der Pilgerfahrt ist der letzte Monat
namens
Dhul-Hidscha im
Islamischen Kalender
(vgl.
Heiliger Qur'an 2:197).
Die
Pilgerfahrt ist
religionsrechtlich eine Zusammenstellung einer Reihe spezifischer
einzelner Riten. Die Hadsch hat sowohl im
Pflichtteil als auch im empfohlenen Teil eine hohe Stellung und
führt zu großer Belohnung. Viele Aussagen zu ihrer Stellung
wurden vom
Prophet Muhammad (s.) und seiner
Ahl-ul-Bait (a.)
überliefert.
Imam
Sadiq (a.) sagte:
"Der Pilgernde und der Wallfahrende sind Gäste
ALLAHs.
Wenn sie Ihn bitten, dann gibt Er ihnen, und wenn sie Ihn
rufen, dann antwortet Er ihnen, und wenn sie um
Fürsprache
flehen, gibt Er ihnen
Fürsprache, und selbst wenn sie
schweigen, beginnt Er dennoch, ihnen zu geben. Und ihnen
wird jeder
Dirham
(den sie für die Pilgerfahrt ausgeben), mit
einer Million
Dirham vergolten."
Prophet Muhammad (s.) ruft gemäß
Heiligem Qur'an selbst zur Pilgerfahrt auf (vgl.
Heiliger Qur'an22:27).
Ein
religiös Erwachsener kann die Pilgerfahrt entweder für sich selbst oder
in Vertretung für einen Anderen durchführen. Es gibt
Unterschiede bei den Pflichten zur Pilgerfahrt in Abhängigkeit
davon, ob man zu den Bewohnern
Mekkas
zählt oder Auswärtiger ist (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Arten der Pilgerfahrt
Die Pilgerfahrt für den auswärtigen
Pilger
besteht aus den beiden Teilen "Bestrebungs-Wallfahrt"
und dem "Pilgern". Beides zusammen wird
"Bestrebungs-Pilgerfahrt" genannt.
Das Pilgern ist für den
religiös Erwachsenen, der
das
Imstandesein zur Pilgerfahrt erfüllt, einmal im Leben Pflicht,
die er notfalls auch mit einer
Pilgerfahrt in Vertretung erfüllen kann. Diese
Verpflichtung ist sobald wie möglich zu erfüllen, sobald die
Voraussetzungen erfüllt sind, und es ist nicht
erlaubt, es
grundlos zu verschieben. Als zu erfüllende Voraussetzungen
gelten:
-
Verstand bzw. Vernunft; der
geistig Behinderte ist nicht verpflichtet.
-
Religiöse Reife
-
Imstandesein zur Pilgerfahrt
mit ihren jeweiligen Definitionen und Details.
Die Bestrebungs-Pilgerfahrt besteht aus
zwei Gruppen von Handlungen. Die erste ist die
Wallfahrt [umrah],
die idealerweise zuerst zu absolvieren ist und die
zweite ist die Pilgerfahrt selbst. Für jede dieser beiden
gibt es spezifische Handlungen.
Die Handlungen der Bestrebungs-Wallfahrt sind:
-
Weihezustand [ihram] ab einer der
Weihestätten [miqat]
-
Umkreisen
-
Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf]
-
Eilen
-
Kürzen [taqsir]
Die Handlungen der Bestrebungs-Pilgerfahrt
sind:
-
Weihezustand [ihram] ab
Mekka
-
Verweilen in Arafat
-
Verweilen in
al-Masch’ar-ul-Haram (bei
Muzdalifah)
-
Bewerfen des Felsen von Aqaba
- Opfer (in
Mina)
-
Vollständiges Abschneiden oder
Kürzen der Haare
- Die Nacht zum 11. des Pilgermonats in Mina verbleiben
-
Bewerfen der drei Felsen am 11. Tag
- Die Nacht zum 12. in Mina verbleiben
-
Bewerfen der drei Felsen am 12. Tag
-
Umkreisen für die Pilgerfahrt
-
Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf] für die
Pilgerfahrt
-
Eilen
-
Umkreisen wegen Frauen
-
Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf] wegen
Frauen
Alle Riten der Pilgerfahrt spiegeln das menschliche Streben
nach Vervollkommnung wider und sind direkt oder indirekt auf
Abraham (a.) zurück zu führen.
Bild: Die Pilgerstätten