Waschung bei Wunde
  rituelle Waschung bei Wunden [wudhu al-dschabira]

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Die rituelle Waschung bei Wunden ist eine Form der rituellen Waschung [wudhu] bei Vorhandensein von Wunden an den Stellen an denen die rituelle Waschung [wudhu] durchzuführen ist, so dass hier einige besondere Regeln zu beachten sind.

Liegt eine Wunde vor, die mit einem Verband bedeckt ist an einer Stelle, die mit Wasser in Berührung kommt, so erfolgt die rituellen Waschung [wudhu] aller anderen Körperteile wie üblich.

Wenn es möglich und nicht zu aufwendig ist, den Wundverband abzunehmen, und Wasser hat keinen Schaden für die Wunde, dann wird der Verband abgenommen und die Stelle normal behandelt. Ist es aber nicht möglich oder zu aufwendig (z.B. bei Gips) oder mit Schaden verbunden, wird die Wundverbandstelle, während die Stelle normalerweise gewaschen worden wäre, mittels feucht Überstreichen [mash] in die rituelle Waschung [wudhu] eingebunden. Hierbei gilt wiederum, dass das feuchte Überstreichen [mash] an der offenen Wunde erfolgt, falls möglich und ohne Schaden, ansonsten über dem Wundverband.

Nur in den Fällen, in denen eine offene Wunde vorliegt, die weder bedeckt werden  noch in Berührung mit Feuchtigkeit geraten darf, wird anstelle der rituellen Waschung [wudhu] die rituelle Trockenreinigung [tayammum] praktiziert. Das Gleiche gilt, wenn fast alle Körperglieder, die sonst gewaschen worden wären unterhalb von Verbänden liegen. Die gleichen Regelungen gelten prinzipiell für die rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] bei Vorhandensein von Wunden nur dass hier ausschließlich die geordnete Form [at-tartib] gültig ist.

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