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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Speisevorschriften des
Islam
folgen aus den Anweisungen des
Heiligen Qur'an und dem
Vorbild [sunna] des
Propheten Muhammad (s.).
Wichtige Voraussetzung für die
Zulässigkeit [halal] einer Speise ist ihre
rituelle Reinheit [tahara]. Daher ist grundsätzlich der
Verzehr aller
ursächlichen Unreinheit, wie z.B. Kadaver (dazu zählt auch
ein nicht islamische geschlachtetes
Tier),
Blut, Hund, Schwein, Rauschmittel, die ursprünglich flüssig
waren (z.B. Weinalkohol) und Bier, aufgrund
ihrer
rituelle Unreinheit [nadschasah]
verboten [haram]. Darüber hinaus sind aber auch alle
Tiere
verboten, die Fleischfresser sind, wie z.B. Katze, selbst wenn
das
Tier nicht
unrein ist. Eine weitere Voraussetzung für die
rituelle Reinheit von Fleisch ist die
Schächtung des Tieres nach islamischen Ritus.
Bei
Fisch gehört es zu den Voraussetzungen der
Zulässigkeit [halal] als Speise, dass ein
Tier
mit üblicherweise Schuppen ist und an Land getötet wird.
Im
Heiligen Qur'an heißt es dazu: "Verboten ist euch
Verendetes, Blut, Schweinefleisch und das, worüber ein anderer
als Gott angerufen worden ist, und Ersticktes, Erschlagenes,
Gestürztes, Gestoßenes und das, was ein wildes Tier
angefressen hat — außer dem, was ihr (noch vor dem Verenden)
schlachtet —, und das, was auf Opfersteinen geschlachtet
worden ist .." (5:3)
Die Zulässigkeit einer zweifelhaften Speise kann in
nichtmuslimischen Ländern durch ein
Halal-Zertifikat bestätigt werden.
In Detailfragen kann es im Bereich der Speisegebote
unterschiede zwischen den
Rechtsschulen und einzelnen
Vorbildern der Nachahmung geben. So erlaubt beispielsweise
Imam
Chamene'i die vorherige Betäubung eines zu
schächtenden Tieres unter der Voraussetzung, dass es am
Leben bleibt. Andere hingegen erachten das für nicht zulässig
für Speisefleisch.
Noch deutlicher sind die Unterschiede bei
Sunniten.
Schafi‘i
erlaubt z.B. Füchse als Speise, wohingegen sie bei
Abu Hanifa (aber auch bei
Schiiten)
verboten sind.
Neben den zahlreichen Geboten und Verboten, gibt es auch im
Speisebereich sehr viele
empfohlene bzw.
verpönte Handlungen. So hat
Imam Ali (a.) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein
Muslim
seinen Bauch nicht zum "Friedhof von
Tieren",
was als ausdrücklicher Hinweis verstanden wird, den
Fleischkonsum zu reduzieren bzw. niedrig zu halten.
Als weitere empfohlene Speisehandlungen sind unter anderem bekannt:
Das
Trinken im Stehen bei
Tag
und im Sitzen bei
Nacht,
mindestens alle 40 Tage einen Tag kein Käse zu speisen, sowie
das regelmäßige freiwillige
Fasten.
Als
verpönt gilt zu heiße Speise zu sich zu nehmen bzw. über
das Essen zu pusten.
Grundsätzlich gilt, dass das Speisen - wie jede andere
Handlung auch - mit der
Basmala beginnen wird. Es gilt als angebracht nur bei
Hunger zu speisen und nicht aus Genusssucht. Dabei ist die
Dreiteilungs-Speiseregel hilfreich.