Stamm der Religion
Stamm der Religion [usul-ad-din]

Aussprache: usul-ad-diin
arabisch: اصول الدين
persisch:
اصول دین
englisch: root of religion

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Die Grundlagen des Glaubens, bzw. der Stamm der Religion [usul-ad-din] ist eine zumeist in der dschafaritischen Rechtsschule genutzte Systematisierung der Glaubensgrundsätze.

Diese Grundlagen vom Gläubigen [mumin] dürfen nicht bei einem Vorbild der Nachahmung nachgeahmt oder von anderer Quelle unreflektiert übernommen werden. Der Stamm der Religion [usul-ad-din] muss von jedem Gläubigen idealerweise verstanden und verinnerlicht werden. Dagegen werden Detailfragen, also die Zweige der Religion [furu'ad-din], von islamischen Experten, den Vorbildern der Nachahmung analysiert und vorgestellt und von Nichtexperten, den so genannten Nachahmern [muqallid], entsprechend befolgt.

Als fünf Prinzipien der Stamm der Religion [usul-ad-din] gelten heute:

bulletDie Einheit Gottes [tauhid]
bulletSeine Gerechtigkeit [adl]
bulletDas Prophetentum [nubuwwat]
bulletDas Imamat
bulletDie Auferstehung [qiyam] bzw. das jenseitige Leben [maad]

Alle fünf Prinzipien sind im ersten Grundsatz Einheit Gottes [tauhid] eingeschlossen. Die weiteren vier Einteilungen dienen dem Menschen zum besseren Verständnis und hängen mit seinem Dasein zusammen. In der geschichtlichen Entwicklung gab es auch Einteilungen mit nur drei Grundsätzen, wobei Gerechtigkeit [adl] nicht eigenständig, sondern in Einheit Gottes [tauhid] integriert und Imamat in  Prophetentum [nubuwwat] integriert betrachtet wurde.

Die obige Einteilung ist nicht zu verwechseln mit den fünf Säulen des Glaubens, die auch die Einheit Gottes beinhaltet.

In dem vierten Aspekt der Grundlagen, dem Imamat, gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Muslimen, obwohl alle daran glauben, dass nach dem Ableben eines Muslims die beiden Engel Nakir und Munkar den Verstorbenen auch nach seinem Imam befragen werden. Während Sunniten hierbei den Gründer ihrer Rechtsschule angeben wollen, beziehen Schiiten das Prinzip auf die Zwölf Imame (a.) bzw. in einer ergänzenden Lehre auf die Statthalterschaft der Rechtsgelehrten [wilayat-ul-faqih].

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