Steinigung
Steinigung [radschm]

Aussprache: radschm
arabisch:
رجم
persisch:
سنگسار
englisch: Stoning

Bild: Bewerfen des Felsen als Symbol der Steinigung

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Steinigung  ist eine jahrtausende alte Art der Hinrichtung, deren Ursprünge sich sowohl im Judentum als auch im Christentum finden lässt. Der Islam hat so hohe Hürden für solch eine Verurteilung eingeführt, dass es faktisch unmöglich ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Im Taurat, dem Alten Testament, wird die Steinigung für zahlreiche Delikte aufgeführt, wie z.B. Gotteslästerung (3. Mose 24,16), Götzendienst (z. B. 5. Mose 17,5), Sabbatschändung (4. Mose 15, 35f.), Wahrsagerei (3. Mose 20,27), Ehebruch (Leviticus/Wajqra 20,10 und Deuteronomium/Debarijm 22,22) und Ungehorsam gegenüber den Eltern (5 Mose 21,21). Damals wurde die Steinigung derart vollzogen, dass nach einem entsprechenden richterlichen Beschluss die Steinigung vom Volk ausgeführt wurde. Oft fanden Steinigungen aber auch aufgrund von Gerüchten und Anschuldigungen ohne richterlichen Beschluss vom aufgebrachten Volk statt.

Im talmudischen Judentum wird die Steinigung in der Mischna (Traktat Sanhedrin 7,2 ff.) erörtert und weitestgehend auf sexuelle Vergehen beschränkt. Jesus (a.) selbst hat gemäß Evangelien eine vor dem aufgebrachten Volk flüchtende Ehebrecherin vor der Steinigung gerettet, indem er eine weitere Hürde zur Ausführung der Strafe setzte: „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe zuerst den Stein auf sie“ (Joh. 8,7). Allerdings finden auch zu jener Zeit Steinigungen statt. Stephanus wird, vom Sanhedrin zum Tode verurteilt, vor der Stadt gesteinigt (Apg 7,59) und gilt als erster christlicher Märtyrer. Paulus wurde in Lystra vom aufgebrachten Volk gesteinigt, überlebte jedoch (Apg 14,19). In beiden Fällen spielte der Ehebruch kein Rolle.

Aus der Sicht des Islam kann die Verurteilung zur Steinigung ausschließlich im Fall von Unzucht [zina] von Personen erfolgen, die bereits verheiratet waren oder sind. Prophet Muhammad (s.) hat allerdings eine weitere kaum erfüllbare Hürde aufgestellt, die in der Weiterentwicklung der Hürde durch Jesus (a.) einerseits auf die Abscheulichkeit der Unzucht [zina] - insbesondere von Erwachsenen, die verheiratet waren oder sind - hinweisen soll aber andererseits die praktische Umsetzung nahezu unmöglich macht. So müssen vier männliche Zeugen unabhängig voneinander und in getrennten Vernehmungen sämtliche Details ihrer Zeugenschaft aussagen und diese dürfen sich nicht einmal im Detail von den Aussagen der anderen drei unterscheiden, da man sonst wegen Verleumdung bestraft wird. Zudem müssen die vier Zeugen selbst im Fall des Schuldspruchs die ersten Steine werfen. Tun sie das nicht, wird der Schuldspruch aufgehoben und alle vier wegen Verleumdung bestraft. Diese weitere nahezu unüberwindliche Hürde hat dazu geführt, dass die vormals verbreitete Praxis der Steinigung immer weiter abnahm.

Die meisten heute noch in von Muslimen geprägten Ländern erfolgenden Steinigungen werden von autoritären Regimes ausgeführt, die selbst nicht im geringsten das islamische Recht [scharia] achten.

Gemäß § 83 des Strafgesetzbuches der Islamischen Republik Iran ist die Todesstrafe durch Steinigung bei Ehebruch vorgeschrieben, wenn derjenige, der Unzucht [zina] betrieben hat, bereits verheiratet war oder ist. Der oberste Richter [qadhi] des Landes Seyyed Mahmoud Haschemi Schahroudi  hat allerdings in 2002 n.Chr. die Strafe ausgesetzt wegen Nichterfüllbarkeit der Voraussetzungen. Dieser Ansatz verspricht bei praktizierenden Muslimen der Region mehr Erfolg als modernistische Ansätze, welche die Strafe unkommentiert abschaffen möchten. Dem Beispiel Jesu (a.) folgend, wird die Strafe nicht abgeschafft, sondern für nicht erfüllbar erklärt. Dadurch bleibt der Strafcharakter zwar erhalten, aber die Strafe wird nicht mehr umgesetzt, was der modernen und praktikablen Interpretation der Verfahrensweise [sunna] entspricht.

Während die äußerlich-materielle Bedeutung der Steinigung in den Vordergrund der Betrachtung gerückt ist, war es die Absicht des Islam, sie in eine spirituelle Bedeutung zu überführen. So stellt die "innere" Steinigung eine Anstrengung [dschihad] gegen die unkontrollierten Gelüste der Seele [nafs] dar. Dieses wird unter anderem auch im Bewerfen des Felsen bei der Pilgerfahrt [hadsch] ausgedrückt.

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bullet Bewerfen der Felsen - Bildergalerie

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