.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Stimmhaftes und
stimmloses Verlesen sind zwei Arten des Rezitierens der
Suren
während des
Ritualgebets.
Als stimmhaftes Verlesen gilt ein
Verlesen, bei dem die Stimme deutlich zu vernehmen ist. Die
Aussprache erfolgt über die Stimmbänder. Mögliche nahe
stehende
Mitbetende können i.d.R. den
Vorbeter vernehmen. Beim
Stimmlosen Verlesen, das einem Flüstern entspricht,
erfolgt die Aussprache hingegen ohne Stimmbänder. Der Verleser
selbst muss sein Flüstern aber hören können. Ein "inneres"
Verlesen, als die Worte innerlich zu erwähnen, ohne sie
auszusprechen, gilt nicht als ungültig.
Männer müssen die
Sure
al-Fatiha und die anschließende
Sure in
den ersten beiden
Gebetsabschnitten [raka] des
Morgengebets,
Abendgebets und
Nachtgebets stimmhaft verlesen. Bei
Nachholgebeten gilt die gleiche Verleseart, wie dasjenige
des verpassten
Ritualgebets, das nachgeholt wird.
Die
religiöse Verpflichtung zur stimmhaften Verlesung beim
Morgengebet,
Abendgebet und
Nachtgebet und die
Verpflichtung zum stimmlosen Verlesen während des
Mittagsgebets und
Nachmittagsgebet beschränkt sich auf das Verlesen der
Sure
al-Fatiha und die anschließende
Sure in
den ersten beiden
Gebetsabschnitten [raka]. Die
Basmala der
Suren
wird bei allen
Ritualgebeten stimmhaft verlesen, selbst wenn die
anschließende
Sure stimmlos verlesen wird. Zudem besteht eine
Verpflichtung zum
stimmlosen Verlesen der
Vierer-Lobpreislesung [tasbihat-ul-arba] im dritten bzw.
vierten
Gebetsabschnitt bzw. der alternativen Verlesung der
Sure
al-Fatiha. Aber alle anderen Texte wie
Lobpreisverlesung [dhikr],
Bekenntnisverlesung [taschahhud] und
Abschlussgruß [salam] können frei entschieden werden
stimmhaft oder stimmlos zu verlesen.
Personen, die vom
Stummheit betroffen sind und nicht zum Sprechen fähig ist,
unabhängig davon, ob es dauerhaft ist oder übergangsweise, der
deutet die Texte mit den Lippen.