Im
Arabischen werden sie als "Leute der
Verfahrensweise" [ahl us-sunna, أهل السنة]
bezeichnet. Die Bezeichnung Sunniten stammt von dem Wort
Sunna
(Verfahrensweise).
Entgegen mancher Behauptungen ist die Richtung der Sunniten
nicht von
Abu
Bakr eingeleitet worden. Zwar gab es nach dem
Ableben des
Prophet Muhammad (s.) große Meinungsunterschiede bezüglich
der politischen Führung zwischen
Schiiten
und ihren Gegnern, aber in den Fragen der religiösen Riten gab
es kaum Unterschiede. Diese begannen zumeist erst mit dem
Kalifat
von
Umar ibn Chatab, der z.B. die
Zeitehe [mut'a] abgeschafft und das
Tarawih-Gebet eingeführt hat. Dennoch gab es auch damals keine
zusammenhängende Gruppe, die sich "Sunniten" genannt
hat und schon
gar nicht als Opposition zu den
Schiiten.
Ganz im Gegenteil einigten sich die politisch gespaltenen
Gruppen unter dem
Kalifat
von
Imam Ali (a.).
Bekämpft wurde das
Kalifat
Imam Alis (a.) damals vor allem von
Muawiya ibn Abu Sufyan. Die Behauptung, dass es
Muawiya war, der zuerst den Begriff "Leute der
Verfahrensweise und der Gemeinschaft" [ahl us-sunna wa-l-dschama'ah, أهل السنة والجماعة]
eingeführt hat, mag historisch relevant sein. Dennoch kann der
heutige Begriff Sunniten auch nicht auf ihn zurückgeführt
werden, da alle Sunniten auf der Seite von
Imam Ali (a.) das Recht sehen.
So gibt es zum einen die Theorie, dass sich der Begriff
"Leute der
Verfahrensweise" [ahl us-sunna] unter den Ideen der
Aschariyya erst als Gegenspieler der "Leute des
Verstandes" [ahl-ul-aql], wie sich die Anhänger der
Mutazila nannten, etabliert hat, oder als Zusammenschluss
der heute als kanonische bekannten sunnitischen
Rechtsschulen der
Hanefiten,
Malikiten,
Hanbaliten
und Schaffiiten,
wobei es unterschiedliche Angaben darüber gibt, wie genau
diese vier kanonisch wurden.
Während
Wahhabiten sich ebenfalls als Sunniten bezeichnen, werden
sie hingegen von den meisten Sunniten nicht als solche
akzeptiert.
Während alle
Muslime über den gleichen
Heiligen Qur'an verfügen, gibt es Unterschiede zwischen
Sunniten und
Schiiten
in der Vorstellung zur
Verfahrensweise [sunna]. Die Unterschiede gründen in
unterschiedlichen Bewertungen von
Überlieferungen und deren unterschiedlichen Quellen.
Hierbei sind die
Sechs Bücher [al-kutub as-sitta] nach dem
Heiliger Qur'an die wichtigsten Werke für Sunniten wovon
sich die
Vier Bücher [kutub arba'a]. Dies
führte auch zu einem Unterschied bei den
Quellen der Erkenntnis.
Neben den prinzipiellen Unterschieden zwischen den
Hauptrichtungen, gibt es auch zahlreiche Unterschiede zwischen
den sunnitischen
Rechtsschulen
untereinander. Das kann im Detail so erheblich sein, dass der
Unterschied einer sunnitischen
Rechtsschule zu einer anderen größer ist, als der
Unterschied zur
dschafaritischen Rechtsschule. Das aber von
Muslimen aller
Rechtsschulen angestrebte Ziel der
Einheit [tauhid] wird bei allen Unterschieden im Detail
erheblich höher bewertet.
Viele Sunniten glauben, dass ein
Muslim
verpflichtet sei, einer bestimmten sunnitischen Rechtsschule
anzugehören und dann auch nicht mehr wechseln darf. Diese
Vorstellung beruht aber eher auf Tradition als auf Wissen,
denn es war spätestens der große sunnitische Gelehrte
Mahmud
Schaltut, der in seinem legendären
Rechtsurteils [fatwa] die Sunniten davon befreit hat.
Entgegen mancher Vorstellung stehen auch Sunniten auf der
Seite von
Imam Husain (a.) gegen
Yazid ibn Muawiya. Es sind nur
Wahhabiten, die
Imam Husain (a.) verurteilen.