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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Das
Umkreisen wegen Frauen [tawwaf-un-nisa] ist der 14. Ritus und das dazugehörigen
Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf] der 15. der
verpflichtenden Riten der
Pilgerfahrt [hadsch]. Sie bilden deren Abschluss.Das
Umkreisen wegen Frauen [tawwaf-un-nisa] und das daran
gekoppelte Ritualgebet hat die gleichen Voraussetzungen und
Verpflichtungen wie das zuvor bereits ausgeübte
Umkreisen.
Der Name dieses speziellen Umkreisen geht auf die Tatsache
zurück, dass
Pilger
im
Weihezustand die Verheirateten erlaubten Handlungen nicht
praktizieren dürfen. Der
Pilger
ist im
Weihezustand in einer Art "Quasitrennung". Das Umkreisen
wegen Frauen führt zur "Wiederverheiratung" und erst danach
ist dem Ehepaar wieder
Sexualität erlaubt.
Dieses abschließende Umkreisen wegen Frauen [tawwaf-un-nisa]
ist nur bei der
Schiiten eine
religiöse Verpflichtung [wadschib] im Rahmen der
Pilgerfahrt [hadsch]. Sunniten vollziehen alternativ das
für sie
religiöse verpflichtende
Abschiedumkreisen [tawwaf-un-wida].