.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Unzucht [zina] ist der im
islamischen Recht [scharia] verwendete Begriff für
außereheliche
Sexualität, die grundsätzlich
verboten [haram] ist.
So sehr der Genuss der ehelichen
Sexualität im
Islam
empfohlen wird, so sehr wird außereheliche
Sexualität als
eine der schweren
Sünden
eingestuft.
In einem
islamischen Rechtssystem ist
Unzucht zudem eine ahndungswürdige Straftat. Allerdings ist
der Nachweis dieser großen
Sünde
im
Islamischen Recht [scharia] extrem schwierig, da vier
Augenzeugen notwenig sind, die bei unabhängigen Zeugenaussagen
sich auch im geringsten Detail nicht widersprechen dürfen, da sonst
die Zeugen wegen
Unzuchtsverleumdung [kadhf] angeklagt werden.
Die
Schwere der Sünde hängt unter anderem davon ab, ob der bzw.
die Unzüchtige verheiratet war (Ehebruch) oder nicht.

Jesus und die Ehebrecherin von Lucas Kranach (1472-1553
n.Chr.) im
(Kunstmuseum Budapest), Foto Y.Özoguz (2013)