.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Weihestätten sind eine Reihe von Orten um
Mekka herum, an denen ein
Pilger auf seinem Weg vor der
Weiterreise in Richtung
Mekka in
den Weihezustand [ihram]
eintreten muss. Fünf Orte um
Mekka
sind als Weihestätten festgelegt:
-
Moschee von al-Schadschara für den Einreisenden aus
Medina bzw. der Richtung.
- Wad-il-Aqiq ist die Weihestätte der Einreisenden aus dem
Irak, dem arabischen
Hochland und anderen aus der Richtung. Diese Weihestätte besteht aus drei Teilen: Al-Maslach,
al-Ghamra und Dhatu-Irq.
-
Al-Dschuhfa ist die
Weihestätte der Einheimischen aus
Schaam,
Ägypten und
Marokko und anderen aus der Richtung.
- Yalmalm ist die Weihestätte der Einheimischen von
Jemen
und anderen aus der Richtung. Es ist der Name eines Berges.
- Qarn-ul-Manazil ist die Weihestätte der Einheimischen
von Taif und anderen aus der Richtung.
Diejenigen, die zwischen zwei Weihestätten einreisen,
treten auf der Verbindungslinie in den Weihezustand ein.
Schiiten akzeptieren nur die oben genannten fünf von
Prophet Muhammad (s.) festgelegten Weihestätten. Eine
später hinzugefügte sechste Weihestätte wird von manchen als
der Ort Ibrahim Mursia für die Einreisenden aus Indien
angegeben.
Eine weitere Schwierigkeit in den Weihezustand einzutreten,
entstammt einer Planung der
saudischen Behörden, die viele
Pilger
auf dem Luftweg in Dschiddah landen lassen. Dschiddah aber
wird nicht zu den Weihestätten gezählt oder zu den
Verbindungslinien dazwischen. Daher müssen die
Pilger
zu einer Weihestätte reisen.
Bild: Weihestätten