Zeugenaussage
  Zeugenaussage

Aussprache: schahaada
arabisch:
شهادة
persisch:
englisch: witness account

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Als Zeugenaussage gilt die Aussage eines Zeugen vor Gericht, deren Regeln, Voraussetzungen, Gültigkeit und Empfehlungen im islamischen Recht [scharia] felxibel und zeitabhängig beschrieben werden.

So gibt es Zeugenaussagen, zu denen ein Muslim in einem islamischen System verpflichtet ist, wenn z.B. dadurch eine schwere Straftat in der Gesellschaft, wie beispielsweise Mord, aufgeklärt werden kann. Dabei ist der Muslim zu einer korrekten Aussage verpflichtet. Eine Falschaussage ist unabhängig von der irdischen rechtlichen Relevanz zudem eine Sünde.

Bei Straftaten mit privatem Charakter, z.B. Konsum von Alkohol, ist nur dann eine Zeugenaussage verpflichtend, wenn es einen öffentlichen Schaden bewirkt. Hingegen gelten hier eher die Prinzipien von Gutes gebieten und Schlechtes verwehren [al-amr-bil-maaruf wan-nahy anil-munkar].

Bei Straftaten, deren Charakter eher dazu angetan sind, die Gesellschaft davor zu schützen aber gleichzeitig die Bedingungen für die Zeugenaussage derart sind, dass man u.U. bestraft wird, selbst wenn man die absolut Wahrheit sagt, wie z.B. bei Ehebruch, ist die Zeugenaussage keine Verpflichtung sondern das Strafsystem des Islam rät eher davon ab.

Der gleiche Begriff, der im Arabischen für Zeugenaussage verwendet wird, wird auch für das Glaubensbekenntnis [schahada] verwendet, da es sich um eine "Zeugenaussage" bezüglich des Glaubens handelt.

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